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Nach Kartellamt-Ermittlungen: Check24 verzichtet auf Preisklauseln bei Energieversorgern

2026-02-25
In wirtschaft Vom admin

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Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit. 

Vorausgegangen waren im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen und wettbewerbliche Bedenken seitens des Kartellamts. Präsident Andreas Mundt sagte: „Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen.“ Bestpreisklauseln schwächten den Wettbewerbsdruck ab. 

Die Behörde erklärte die Verpflichtungszusagen von Check24 für bindend. „Damit wird die beanstandete Praxis beendet; zugleich konnte ein langwieriges Verfahren vermieden werden“, teilte das Kartellamt mit. Check24 erklärte auf Nachfrage: „Ein Kartellrechtsverstoß wurde nicht festgestellt.“

Wichtigster Vertriebskanal für Energieversorger

Vergleichsportale erleichtern laut Mundt zwar den Anbieterwechsel und wirken wettbewerbsfördernd. Wichtig sei aber auch ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Portalen und gegenüber anderen Vertriebswegen. Check24 habe sich verpflichtet, künftig weder die Vertragsbeziehung noch die Höhe der Provision vom Preissetzungsverhalten des Energieversorgers auf anderen Vertriebskanälen abhängig zu machen. Auch eine schlechtere Platzierung oder Sichtbarkeit von Tarifen aufgrund fehlender Preisparität sei unzulässig.

Verbraucher können auf Check24 unter anderem Strom- und Gastarife vergleichen und Verträge abschließen. Das Portal vermittelt die Verträge im Auftrag der Anbieter. Für Kunden ist die Nutzung kostenlos, die Versorger zahlen eine Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. Laut Kartellamt ist Check24 für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal, um Neukunden zu gewinnen. Etwa 57 Prozent der neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen auf Onlinevermittlungsdienste, rund 60 bis 70 Prozent davon auf Check24.

© dpa-infocom, dpa:260224-930-728526/1

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