Monatelang haben sich Fachpolitiker der Koalition vergeblich um eine Einigung beim Bundestariftreuegesetz (BTG) bemüht. Am Ende verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD). Die Spitzen der Parteien wollten das sperrige Thema abräumen, um sich weitergehenden Reformvorhaben widmen zu können.
In dieser Woche kommt das umstrittene Gesetz in den Bundestag, Ende März soll der Bundesrat zustimmen.
Bereits die Ampelkoalition hatte 2024 ein BTG vorgelegt, das jedoch nicht mehr beschlossen wurde. Mit Mühe brachte die SPD das Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag unter.
Dabei setzte die Union eine Verdopplung des Schwellenwertes auf 50.000 Euro durch: Ein Unternehmen, das einen Auftrag des Bundes im Wert von mindestens 50.000 Euro bekommt, muss seinen Beschäftigten den Tariflohn zahlen.
Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben. Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen.
Aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD
Das Ziel des Gesetzes ist eine höhere Tarifbindung. Nur noch 24 Prozent der Betriebe wenden hierzulande Tarife an, weniger als die Hälfte der Beschäftigten steht unter dem Schutz eines Tarifvertrags. „Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen.“
Nachdem das Kabinett inklusive Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (SPD) im Herbst dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zugestimmt hatte, begannen die Probleme.
Arbeitgeberverbände und Union bemühten sich um Ausnahmen, laxere Kontrollen und Verfahrensschritte, die etwa Verbänden und dem Wirtschaftsministerium ein Vetorecht bei der Umsetzung ermöglicht hätten. Die Wirksamkeit des Gesetzes sollte alles in allem eingeschränkt werden.
Einen Großteil der Forderungen, insbesondere zur Rolle des Wirtschaftsministeriums, konnte die SPD abwehren. Im Gegenzug mussten die Sozialdemokraten Ausnahmen akzeptieren. Das Gesetz gilt demnach nicht für Start-ups, Rüstungsfirmen und bei Lieferungen beziehungsweise Warenbestellungen. Das betrifft Büroklammern und Aktenordner, aber auch Autos und Schienenfahrzeuge.
Rund 6000 der insgesamt etwa 22.000 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 40 Milliarden Euro, die der Bund im Jahr vergibt, fallen unter die Kategorie Lieferungen/Warenbestellungen. Dazu bleiben weitere Vergaben unter dem Schwellenwert von 50.000 Euro, sodass deutlich mehr als ein Drittel der Aufträge von dem neuen Gesetz nicht erfasst wird.
Die Sozialpartner, die im Gesetzgebungsverfahren eine große Rolle spielten, blicken zwiespältig auf das nun vorliegende Ergebnis. Arbeitgeberverbände wollten das Gesetz mithilfe von Wirtschaftsministerin Reiche verhindern, da „staatliche Einflussnahme Tarifbindung schwächt“, wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände mitteilte.
Aufgrund der Ausnahmen und des hohen Schwellenwertes ist auch der Deutsche Gewerkschaftsbund nicht zufrieden. Die SPD sei am Ende „mit einem blauen Auge“ aus der Auseinandersetzung gegangen. Da inzwischen das Megathema Bürokratieabbau viele Debatten bestimme, sei mit der Union nur ein verwässertes Gesetz möglich gewesen.
Das BTG ist zu sehen im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie. Diese macht den Nationalstaaten nicht nur Vorgaben bei der Festlegung der jeweiligen gesetzlichen Lohnuntergrenzen, sondern auch bei der Anwendung von Tarifverträgen. Staaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt sind, müssen demnach einen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung vorlegen. Dazu gehört hierzulande künftig das BTG.