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Tödlicher Sturz in Teltowkanal: Mordvorwurf vor Gericht nicht bestätigt

2026-02-25
In gesellschaft Vom admin

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Acht Monate nach dem tödlichen Sturz eines 62-jährigen Mannes in den Teltowkanal in Berlin-Britz ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Dem 59-Jährigen sei der Sturz des erheblich alkoholisierten Mannes nicht zuzurechnen, befand das Berliner Landgericht. Allerdings habe der Angeklagte zuvor das Mobiltelefon des 62-Jährigen entwendet und sich des Raubes schuldig gemacht. Gegen den 59-Jährigen ergingen daher zweieinhalb Jahre Haft.

Der Angeklagte habe den 62-Jährigen am 30. Juni 2025 zunächst in einem Supermarkt beobachtet, hieß es weiter im Urteil. Er habe erkannt, dass der Mann alkoholisiert war und „ein leichtes Opfer abgeben würde“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. Der 59-Jährige sei dem Mann zu einer Grünanlage gefolgt. Als der Verfolgte seine Einkäufe und sein Handy kurz ablegte, habe der Angeklagte seine Chance erkannt. Als ihn der 62-Jährige bemerkte, habe er den Mann „mit wenig Kraft in ein Gebüsch“ gestoßen.

Richter: „Keine Zeugen, keine DNA-Spuren“

Der 62-Jährige sei etwa 80 Meter entfernt ins Wasser gestürzt, so der Richter. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Angeklagte an dieser Stelle aufgehalten haben. Zudem habe sich das entwendete Mobiltelefon laut Ortung in eine andere Richtung entfernt. Zeugen für den Sturz oder DNA-Spuren gebe es ebenfalls nicht.

Rettungskräfte konnten den 62-Jährigen noch lebend bergen, kurze Zeit später starb er aber in einem Krankenhaus. Der Angeklagte wurde über das nach der Tat weiter eingeschaltete Handy des Opfers als Tatverdächtiger identifiziert. Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde am 1. Juli festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Verfahren hatte er erklärt, er habe das Handy unter einer Parkbank gefunden. 

Nach rund zweimonatigem Prozess war auch die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Mordes aus Habgier abgerückt. Sie hatte wegen Raubes oder räuberischen Diebstahls eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine geringe Geldstrafe wegen Unterschlagung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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