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Wohnungspolitik: CDU und SPD legen Entwurf für Vergesellschaftungsrahmen vor

2025-12-17
In gesellschaft Vom admin

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Die Fraktionen von CDU und SPD haben einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz für Berlin vorgelegt. Das Gesetz gilt als Antwort der Koalition auf den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021. „Wir haben durch das Rahmengesetz unmissverständlich klargestellt: Eigentum ist durch unsere Verfassung geschützt und wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin in Berlin gilt“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner.

CDU und SPD verständigten sich im Koalitionsvertrag darauf, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen. Bei dem erfolgreichen Volksentscheid hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

„Das Gesetz ermöglicht keine Enteignungen“

Die Enteignung großer Wohnungsbestände, für die damals eine Mehrheit stimmte, sieht das Rahmengesetz jedoch nicht vor. „Das Gesetz ermöglicht keine Enteignungen“, betonte Stettner. „Wir schützen den Berliner Haushalt vor milliardenschweren Abenteuern. Eine Vergesellschaftung, die die Stadt auf Jahre hinaus finanziell lähmt, wird es mit uns nicht geben“, sagte der CDU-Politiker. 

Vielmehr gehe es um Rechtssicherheit bei möglichen Vergesellschaftungen. „Wir haben fest verankert, dass jede Vergesellschaftung fair und verfassungskonform entschädigt werden muss und zwar auf Basis des Verkehrswerts“, so Stettner. „Damit stellen wir sicher, dass niemand mehr behaupten kann, man könne Immobilien zum Schnäppchenpreis enteignen.“

Zudem dürften Vergesellschaftungen „kein politisches Experimentierfeld“ sein. „Deshalb haben wir die Voraussetzungen so eng definiert, dass nur echte, klar belegbare Ausnahmefälle in Frage kommen“, sagte Stettner. „Ideologische Projekte zulasten der Stadt werden damit ausgeschlossen.“

© dpa-infocom, dpa:251216-930-432972/1

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