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Mittel für Infrastruktur: Wer bekommt wie viel? Ringen um Milliarden-Sondervermögen

2025-09-17
In gesellschaft Vom admin

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Der Umgang mit dem Milliarden-Anteil für Brandenburg aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. 

Die CDU kritisierte am Nachmittag im Landtag in Potsdam vor allem, der SPD/BSW-Landesregierung fehlten klare Prioritäten für die Verwendung des Geldes, um damit Wirtschaftswachstum auszulösen. Unklar ist laut SPD-Landtagsfraktion noch, ob ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht wird. 

Der Bundesrechnungshof äußerte jüngst Zweifel an der Wirkung der geplanten Bundeshilfen von 100 Milliarden Euro für die Länder für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Es bestehe das Risiko, dass das beabsichtigte Mehr an Infrastrukturinvestitionen in den Ländern ausbleibe, schrieb der Rechnungshof. Der Gesetzentwurf lasse Mindestvorgaben vermissen: So sei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unzureichend verankert, hieß es unter anderem. 

Die Kritik solle sich die Landesregierung zu Herzen nehmen und nachsteuern, meinte CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann. Geld solle aus seiner Sicht etwa in die Strukturentwicklung im Osten Brandenburgs fließen. „Der ist strukturell bislang immer noch hinterher.“

Drei Milliarden Euro für Brandenburg 

Bundestag und Bundesrat hatten ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Davon sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen. 

Die daraus für Brandenburg zur Verfügung stehen rund drei Milliarden Euro sollen vor allem in Verkehr, Bildung, Sicherheit und Krankenhäuser fließen. Das Sondervermögen soll für zwölf Jahre eingerichtet werden. 

Nachtragshaushalt oder andere Lösung?

CDU-Fraktionschef Redmann sagte, er gehe davon aus, dass allein aufgrund der Dimension dieser Bundesmittel ein Nachtragshaushalt nötig werde. Auch die AfD-Landtagsfraktion dringt darauf. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann sagte, es werde derzeit geprüft, ob man es auch anders regeln könne. Es sei wichtig, die Verteilung des Geldes an die Kommunen möglichst einfach umzusetzen. Mitte Oktober solle es eine Entscheidung geben, so Lüttmann. 

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Änderung eines bereits beschlossenen Haushaltsplans. Er wird erforderlich, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen im Laufe eines Haushaltsjahres erheblich verändern und der Haushaltsplan angepasst werden muss. Ein Sondervermögen wird außerhalb des regulären Haushalts eingerichtet.

© dpa-infocom, dpa:250916-930-45484/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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